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VAE: PRAKTISCHE UMSETZUNG DER NEUEN DIREKTINVESTITIONSBESTIMMUNGEN FÜR AUSLÄN-DISCHE INVESTOREN IN EMIRATISCHEN GESELLSCHAFTEN (BUNDESGESETZ NR. 26 AUS 2020)
Nach der Veröffentlichung unseres letzten Legal Briefing vom 29. April 2021, „Dubai: Praktische Umsetzung des Bundesgesetzes Nr. 26 aus 2020 für Niederlassungen ausländischer Unternehmen“, wurde kürzlich bekannt gegeben, dass ab dem 1. Juni 2021 die meisten Beteiligungsbeschränkungen für ausländische Investoren an inländischen Gesellschaften wegfallen); diese Entwicklung wird unmittelbare Auswirkungen auf Auslandsdirektinvestitionen in den VAE haben. In unserem heutigen Legal Briefing stellen wir übersichtsartig die daraus resultierenden Änderungen für Gesellschaften in Dubai und Abu Dhabi vor. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten. Wir werden berichten.